Teilnahme Webinar „Novelle des Tierschutzgesetzes“ 28.November 2024
Inhalt: Neuerungen bzw. Verschärfungen in Sachen Tierhaltung, Qualzucht und deren Erwerb
Wie es so die österreichische Art der Bürokratiemühlen ist, wird zur Umsetzung und Kontrolle diverser beschlossener Maßnahmen, erst (irgendwann) eine wissenschaftliche Kommission gebildet, für die es noch keine Leute gibt und die, wenn es sie gibt auch noch nicht wissen, wie alles am besten umgesetzt und kontrolliert werden soll, für die es auch noch keine Leute gibt und welche Ausbildung oder Voraussetzungen die Personen dieser Kommission haben sollen – dies soweit auch das Selbsteingeständnis der Referentin betitelt mit „Zukunftsmusik“.
Das Wichtigste in Kürze für (künftige) Hundehalter:
1.) Halsbänder und Haltis mit Zugmechanismus ohne Stoppfunktion sind verbotene Hilfsmittel, ebenso wie Mittel, die physiologische Abläufe, das Hecheln oder die Wasseraufnahmen verhindern (z. B. Maulschlaufen).
2.) Das Entfernen oder Kürzen der Vibrissen aus ästhetischen oder kommerziellen Gründen ist verboten.
3.) Nicht nur der illegale Welpen Handel wird strafrechtlich geahndet, sondern auch künftige Tierbesitzer, die Tiere „aus dem Kofferraum“ erwerben, müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.
4.) Hundehaltung nur mit Sachkundenachweis ab einem Alter des Hundes am 6 Monate binnen eines Jahres nach Aufnahme der Haltung + (neu ab 1.7.2026) ein 2-stündige Praxiseinheit mit jeweiligem Hund
5.) Ein Großteil des Webinars betraf die Qualzucht. Hier gilt ab 1.1.2025 … und das betrifft unter anderem Dienstleistern die mit Tieren zu tun haben, auch uns als Tierpension:
Abbildung zu Werbezwecken (Werbeverbot) – Geschäftspraktiken iSd§1Abs 4 Z 2 UWG 1984:
„jede Handlung, Unterlassung, Verhaltensweise oder Erklärung, kommerzielle Mitteilung – einschließlich Werbung und Marketing – eines Unternehmens, die unmittelbar mit der Absatzförderung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produktes in Zusammenhang stehen.
Im Klartext: Jede Rasse, die unter Qualzucht fällt, darf nicht öffentlich abgebildet und gepostet werden. Auch wenn wir alle unsere Fotos mit den Gästen, egal welcher Rasse, aus Freude an der Betreuung mit den Tieren und die schönen Momente mit ihnen nicht ungeteilt lassen wollen und ich dies auch nie als Marketingzweck empfunden oder beabsichtigt habe, so bitte ich um Verständnis, das vergangene und auch künftige Gäste, die unter Qualzucht fallen sich nicht mehr in Urlaubsberichten oder sonstigen Galerien weder auf unsere Homepage noch auf Facebookseiten wiederfinden werden bzw. diese noch gelöscht werden. Tut uns im Herzen weh, aber wir sind dem Tierschutzgesetz verpflichtet.
Nachzulesen: Novelle Tierschutzgesetz Österreich BGBl I 124/2024