Rechtliche Lage und Auszug INFO WKO:
Das Betreten von Dienstleistungsunternehmen, die keine körpernahen Dienstleistungen erbringen ist NICHT untersagt.
Die Dienstleistungen im Fachverband der persönlichen Dienstleister
der Berufsgruppe
- Tierbetreuer,
- Tierpension,
- Tierpflege,
- sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten“
sind sohin unter Beachtung der erwähnten Einschränkung nach der COVID-19-SchuMaV als Dienstleistungsbetriebe weiterhin zulässig.