Hundekundelehrgang

Ausschreibung eines Kurses

Mit Novellierung des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes tritt für Hundehalter ab 1.1.2013 die Verpflichtung zum Nachweis der allgemeinen Sachkunde durch einen Hunde-kundenachweis in Kraft. Die erforderliche Sachkunde wird durch eine 4-stündige  Ausbildung erbracht.

Aus organisatorischen Gründen beachten Sie bitte, dass angemeldete Personen, die bis zum 01.03.2023 keinen Zahlungsnachweis beim Veterinärreferat vorbringen, von der Anmeldungs-liste gestrichen werden.

 HUNDEKUNDELEHRGANG am 08.03.2023

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